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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Rottweil die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist.
Am besten erreichen Sie uns während der Kernzeiten:
Montag bis Donnerstag |
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
Freitag |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Das Hauptgebäude ist zu den Kernarbeits- und Sitzungszeiten geöffnet.
Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.
Beim Nachlass- und Betreuungsgericht erfolgt der Einlass auf Anforderung. Wir regen eine telefonische Terminsabklärung an.
Sprechzeiten des Nachlass- und Betreuungsgerichts, Körnerstraße 29, 78628 Rottweil:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr,
zusätzlich mittwochs auch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung
unaufschiebbarer Dienstgeschäfte für die Bezirke der Amtsgerichte Rottweil, Oberndorf, Freudenstadt, Horb, Tuttlingen und
Spaichingen wie folgt eingerichtet:
Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet. Der diensthabende Richter ist über die Polizei in
Rottweil zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Rottweil,
Kaiserstraße 10, 78628 Rottweil, Telefon: (0741) 477-0. Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des
Gerichts.