Suchfunktion
Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.
Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im
Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die
bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie
insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des
Amtsgerichts.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.
Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.
Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.
Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.
Das Formular können Sie hier aufrufen.
Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag
Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag
Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Rottweil:
Gerichtsvollzieherin Kisa
Zuständig für die Gemeinde Deißlingen mit Teilorten,
von der Kernstadt Rottweil die Straßen: siehe Verzeichnis
Dienstsitz: 78628 Rottweil, Bahnhof 1
Sprechzeiten: Montag 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Handy: 0173 2309184
Obergerichtsvollzieherin Senn
Zuständig für die Gemeinden Dietingen, Eschbronn, Dunningen, Bösingen, - jeweils mit Teilorten - ,
von Rottweil die Stadtteile Feckenhausen, Zepfenhan, Göllsdorf (einschließlich Jungbrunnen), Neukirch, Harthaus (Hof), Haslerhof,
Vaihingerhof, Bühlingen, Hochhalden, Hochwald,
von der Kernstadt Rottweil die Straßen: siehe Verzeichnis
Dienstsitz: 78628 Rottweil, Königstraße 38
Sprechzeiten: Dienstag von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Handy: 0175 8570170
Gerichtsvollzieher Tiemann
Zuständig für die Gemeinde Wellendingen mit Teilorten,
von Rottweil den Stadtteil Neufra,
von der Kernstadt Rottweil die Straßen: siehe Verzeichnis
Dienstsitz: 78628 Rottweil, Bahnhof 1
Sprechzeiten: Dienstag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Handy: 0174 7642877
Gerichtsvollzieherin Müller
Zuständig für die Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit Teilorten,
die Gemeinde Villingendorf,
von Rottweil den Stadtteil Hausen,
von der Kernstadt Rottweil die Straßen: siehe Verzeichnis,
Dienstsitz: 78628 Rottweil, Königstraße 38
Sprechzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr und Mittwoch von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Handy: 0173 4288535
Vertretung:
- GVin Kisa wird vertreten durch GV Tiemann
- OGVin Senn wird vertreten durch GVin Müller
- GV Tiemann wird vertreten durch GVin Kisa
- GVin Müller wird vertreten durch OGVin Senn