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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Das Handels- und das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister sowie das
Vereinsregister werden seit Anfang 2007 zentral beim Amtsgericht Stuttgart geführt.
Registerauskünfte: Telefon (0711) 921-3660 oder E-Mail register@agstuttgart.justiz.bwl.de.