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Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung
unaufschiebbarer Dienstgeschäfte für die Bezirke der Amtsgerichte Rottweil, Oberndorf, Tuttlingen, Spaichingen, Freudenstadt und
Horb wie folgt eingerichtet:
Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.
Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Rottweil zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Rottweil, Kaiserstraße 10, 78628 Rottweil (Telefon: 0741/477-0). Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.