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Bewährungshilfe

  • Klient*innen in der Bewährungshilfe

Die Zahl der Klient*innen im Bereich Bewährungshilfe (Strafaussetzung und Führungsaufsicht) ist in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 25 Prozent gesunken: Waren es 2013 noch 21.243 Klient*innen, hatten wir zuletzt, im Jahr 2024, nur noch 15.927. Bei den nach Jugendgerichtsgesetz Unterstellten ist der Rückgang noch signifikanter und liegt bei über 35 Prozent.




  • Klient*innen mit Führungsaufsicht                                                     

Führungsaufsicht ist eine Maßnahme der Strafvollstreckung. Sie wird angeordnet, wenn die Unterbringung aus dem Maßregelvollzug zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie tritt ebenfalls ein, wenn eine längere Freiheitsstrafe verbüßt wurde und/oder das Gericht das Risiko einer erneuten Straffälligkeit als hoch einschätzt. Die Zahl unserer Klient*innen mit Führungsaufsicht hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. In den Jahren 2023 bzw. 2024 konnten wir einen Höchststand 3.048 bzw. 3.047 Klient*innen verzeichnen.

  • Deliktverteilung im Jahr 2024

Die Deliktverteilung für das Jahr 2024 zeigt, dass Eigentums- und Vermögensdelikte am häufigsten begangen wurden, gefolgt von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein kleinerer Anteil entfällt auf Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, Urkundendelikte, Raub und Erpressung sowie gemeingefährliche Straftaten. In der Kategorie "Sonstiges" wird eine Vielzahl an weiteren Deliktarten subsumiert, etwa Verkehrsdelikte, Beförderungserschleichung etc.

  • Deliktverteilung nach JGG Unterstellten im Jahr 2024

Vergleicht man die Delikte der nach Jugendgerichtsgesetz Verurteilten mit denen der nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilten, ergeben sich einige Unterschiede: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit treten hier am häufigsten auf. Raub und Erpressung sowie Eigentums- und Vermögensdelikte stehen an zweiter bzw. dritter Stelle.

  • Anzahl der Widerrufe seit 2013                                                                           

Eine Unterstellung endet entweder mit der erfolgreichen Beendigung der Bewährungsstrafe oder mit einem Widerruf der Bewährung. Ein Bewährungswiderruf kann erfolgen, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit erneut straffällig wird oder er gegen die ihm auferlegten Bewährungsauflagen verstößt. Die Zahl der Beendigungen lag zuletzt, also 2024, bei 6.989. Bei 1.195 erfolgte die Beendigung aufgrund eines Bewährungswiderrufes (17,10 Prozent).

  • Widerrufsquote seit 2013                                                                           

Die Widerrufsquote gibt Aufschluss über die Erfolgsrate der Bewährungen: Sie gibt an, welcher Anteil der Bewährungsstrafen widerrufen wurde (weil neue Straftaten begangen wurden, weil gegen Auflagen und Weisungen verstoßen wurde oder weil Termine mit der Bewährungshilfe nicht eingehalten wurden). In Baden-Württemberg ist die Widerrufsquote seit Jahren deutlich niedriger als im bundesweiten Durchschnitt: Bei der letzten Berechnung der bundesweiten Widerrufsquote im Jahr 2019 lag diese bei durchschnittlich 28,2 Prozent. In Baden-Württemberg betrug sie zuletzt 17,10 Prozent - ein neuer Tiefstwert.

Gerichtshilfe & Täter-Opfer-Ausgleich

  • Gerichtshilfe in Zahlen                                               

Die Zahl der Gerichtshilfeaufträge ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 11.386 Aufträge. Hauptgrund für den Anstieg ist ein 2020 angelaufenes Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mehr zu dem Thema sehen Sie in der Grafik rechts.

  • Ziel: Entlastung der Justiz

Nach einer mehrmonatigen Pilotphase ist das Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) im November 2020 erfolgreich angelaufen. Seitdem sind mehr als 26.000 Aufträge bei uns eingegangen. In mehr als der Hälfte der Fälle konnte mit den Betroffenen eine Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Zuletzt, im Jahr 2024, sind 7.978 bei der BGBW eingegangen.

  • Entwicklung der TOA-Fälle                                                      

Die Zahl der Täter-Opfer-Ausgleiche stieg 2024 leicht auf 1.674 Fälle. Das Potential an Fällen, in denen ein TOA geeignet wäre, ist wesentlich größer. Auch im internationalen Vergleich bewegen sich unsere Zahlen auf relativ niedrigem Niveau. Regional sind zum Teil große Unterschiede zu beobachten.