Wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg!
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Ehrenamt
Engagement in der Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen
in unsere Gesellschaft.
Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz. Machen Sie mit.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Auf Bewährung
Informationen für Klient*innen
Ihre Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Ihr Strafrest wurde vom Richter zur Bewährung ausgesetzt. Sie wurden einem
Bewährungshelfer unterstellt. Sie haben nun die Chance zu beweisen, dass Sie ein straffreies Leben führen wollen. Der
Bewährungshelfer steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Führungsaufsicht
Führungsaufsicht - was ist das?
Führungsaufsicht wird angeordnet, wenn die Unterbringung aus dem Maßregelvollzug zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie
tritt ebenfalls ein, wenn eine längere Freiheitsstrafe verbüßt wurde und/oder das Gericht das Risiko einer
erneuten Straffälligkeit als hoch einschätzt.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Gerichtshilfe schafft Überblick
Gerichtshilfe - was ist das?
Die Gerichtshilfe kann im Auftrag von Richtern und Staatsanwälten in allen Stadien des Strafverfahrens tätig werden.
Gerichtshelfer führen im Vorfeld eines Strafverfahrens sowohl mit dem Geschädigten als auch mit dem Beschuldigten ein
Gespräch.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Guter Start nach der Haftentlassung
Entlassvorbereitung - was ist das?
Ihre teilweise verbüßte Haftstrafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. In den ersten Wochen nach der
Haftentlassung ist die Herausforderung, neue Wege zu gehen, für Sie am größten. Ein Bewährungshelfer steht Ihnen
in dieser Zeit zur Seite.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Täter-Opfer-Aufgleich (TOA)
TOA - was ist das?
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet im Rahmen eines Strafverfahrens die Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich
beizulegen.
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) ist es, eine faire und für beide Seiten tragfähige Lösung des Konflikts
herauszuarbeiten.
Aktuelle Mitteilungen
Landesstiftung Opferschutz: Yvonne Morick wird Kuratoriumsmitglied
Seit 14. Juli vertritt unser Kollegin Yvonne Morick die BGBW im Kuratorium der Landesstiftung Opferschutz. Die baden-württembergische Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, von Gewalttaten betroffene Menschen finanziell zu unterstützen.
Stadtgespräch Bad Urach: Arbeit der Bewährungshilfe vorgestellt
Wie sieht der Alltag an einem Amtsgericht und bei der Bewährungshilfe aus? Darum ging es beim „Stadtgespräch“ in Bad Urach Ende April. Unsere Kollegin Bajramse Kamberi (Einrichtung Reutlingen) war für die Bewährungshilfe vor Ort.
Willkommenstag für neue Mitarbeitende
Am 26. März fand der Willkommenstag für unsere neuen Mitarbeitenden statt – eine Gelegenheit, die BGBW, ihre Geschäftszentrale und Kolleg*innen aus anderen Einrichtungen näher kennenzulernen.